Nach 1740 waren die Kirche und der Küster in Kröslin die Schulmeister der Kinder. An sie mussten Tribut und Abgaben gezahlt werden, auch wenn die
Ertragslage schlecht war oder Unwetter, Dürre, Not und Hunger die Menschen quälten.
Im Winter 1741 strandete ein bremisches Handelsschiff auf dem Freesendorfer Haken. Bei der Plünderung waren zahlreiche Bauern des Festlandes und auch Peenemünder dabei. Die schwedische Regierung war
darüber sehr empört und verhängte schwere Strafen. Die Schiffsräuber erhielten Prügel mit der Rufe; die verursachten Kosten und Gerichtsgebühren
wurden ihnen ebenfalls auferlegt. Weiterhin wurde angeordnet, dass das gestohlene Gut wieder zurückgegeben werden müsse. Alle Beteiligten und ihre
erwachsenen Familienangehörigen, welche als Hehler angesehen wurden, wurden für die folgende Zeit vom heiligen Abendmahl ausgeschlossen.
Der Magistrat in Wolgast sollte das Urteil an den Peenemündern vollstrecken; umging aber die Vollziehung der Rutenstrafe, indem er die Preußische gegen die Schwedische Regierung ausspielte: “Peenemünde ist preußisches Landesgebiet. Eine zwangsweise Vorführung in das schwedische
Staatsgebiet wird die Preußische Regierung nicht dulden. Der Magistrat schlägt deshalb vor, die Rutenstrafe in eine Geldbuße umzuwandeln. Es sei
auch zu berücksichtigen, dass die Schiffsräuber mehr aus bäuerlicher Ein falt und Unwissenheit als aus Bosheit und Raubsucht gehandelt hätten.“
Die Schuldigen konnten sich von der Prügelstrafe loskaufen. Am 10. Juli 1744 wurden zwei der “Schiffsräuber“, die Einlieger Konrad Darm und Jochen Darm
auf das Rathaus zur Bezahlung der Geldbuße und zur Ablegung des Eides. dass sie “von den geraubten und an sich genommenen Sachen nichts zurückbehalten hätten“, bestellt, worauf sie mit ihren Familien wieder am
Abendmahl teilnehmen durften.
Dem Pastor zu Kröslin Ike wurde 1743 der Magister Carl Gustav von Santen als Substitut (Vertreter) zugeteilt, da das Kirchspiel flächenmäßig sehr groß
war. Weiterhin gehörten auch die abseits gelegenen Inseln Oie und Ruden und das auf der Insel Usedom befindliche Dorf Peenemünde dazu.
Im Jahre 1745 erbat sich der Müller Freese aus Eldena beim Rat der Stadt Wolgast die Erlaubnis. in Peenemünde eine Windmühle erbauen zu dürfen.
Zuvor wurde vom Rat der Heidereiter Abt und die Dorfschaft angehört und danach der Beschluss gefasst:
“Man findet nicht dienlich und ratsam, in Peenemünde eine Mühle bauen zu lassen.“ Im Dezember 1745 meldete sich abermals ein Müller, Christoffer
Remer (oder Reimer), der bereit war, eine Mühle aus ganz eigenen Mitteln oder aus von der Stadt geliefertem Holz zu bauen oder die von der Stadt
gebaute Mühle zu pachten. Auch er erhielt eine abschlägige Antwort, ebenso der Müller Blank (oder Blunk), bisheriger Pächter der Mühle von Bannemin. Es bewarben sich noch mehrere Müller, aber stets vergeblich.
Aus dem Kirchenmatrikel von 1749 stammt die erste Nachricht vom Vorhandensein von einer Schule zu Peenemünde. Der “Senatus Wolgastanus“ (Senat von Wolgast) als Besitzer des Dorfes, hatte nach vorhergegangener
Prüfung von Seiten des Pfarrers einen Schulmeister angenommen.
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